Kommunen können auf Antrag vom GKV-Bündnis für Gesundheit in Rheinland-Pfalz bis zu 20.000 Euro (10.000 Euro pro Jahr) für Gesundheitsförderungsprojekte mit Fokus auf Familien mit Kindern und Jugendlichen psychisch und/oder suchterkrankter Eltern im kommunalen Kontext bekommen. Insgesamt stellt das GKV-Bündnis für Gesundheit in Rheinland-Pfalz über einen Zeitraum von zwei Jahren 200.000 Euro zur Verfügung (100.000 Euro pro Jahr). Die Kommunen haben die Möglichkeit, vorab die Projektmittel zu beantragen und erhalten die Förderung in Form eines „Vertrauensvorschuss“. Die Kommunen entwickeln dann bedarfsorientiert Ideen für die Gesundheitsförderungsprojekte, z. B. basierend auf Ideen aus Netzwerken, Workshops und Arbeitsgruppen. Die Antragsfrist gilt vom 15.09.2025 bis zum 31.08.2026. Den Informationstext zum Förderprogramm finden Sie hier. Weitere Informationen finden Sie zeitnah auf der Homepage der ARGE Rheinland-Pfalz.
Über ein weiteres Programm fördert das GKV-Bündnis für Gesundheit in Rheinland-Pfalz außerdem Mikroprojekte in Kommunen. Insgesamt stellt das GKV-Bündnis für Gesundheit in Rheinland-Pfalz über einen Zeitraum von zwei Jahren 800.000 Euro zur Verfügung (400.000 Euro pro Jahr). Jede geförderte Kommune erhält eine maximale Fördersumme von 20.000 Euro (10.000 pro Jahr). Auch hierüber sind Projekte für die Zielgruppe Kinder psychisch und suchterkrankter Eltern grundsätzlich förderfähig. Weitere Informationen zum Förderprogramm für Mikroprojekte finden Sie hier.