Stadt Kaiserslautern
Kurzbeschreibung der Ausgangslage
Für die vergangenen Jahre kann in der kreisfreien Stadt Kaiserslautern ein stetiger Anstieg der Fallzahlen von denjenigen verzeichnet werden, die Hilfe zur Erziehung (HzE) erhalten.
Anzahl der HzE*
2011: 676
2016: 888
2021: 1035
Im Vergleich zu 2011 hat ein Anstieg um das 1,5 fache stattgefunden. Betrachtet man die Anzahl der HzE (§§ 27 Abs. 2, 29-35, 41 SGB VIII) pro 1.000 junger Menschen unter 21 Jahren (ohne umA), liegt Kaiserslautern mit 56,72 Fällen deutlich über dem rheinland-pfälzischen Durchschnitt von 37,39 Fällen (Stand 12/2021).
Anzahl der U15-Jährigen in Sozialgeld-Bezug*
Im Jahr 2021 lag die Anzahl der unter 15-Jährigen mit Bezug von Sozialgeld pro 1.000 junger Menschen
- in Rheinland-Pfalz bei 102,43,
- in Kaiserslautern bei 202,49,
Demnach ist die Anzahl in Kaiserslautern fast doppelt so hoch wie auf Landesebene.
*Quelle: www.berichtswesen-rlp.de, Auswertung mit Stand 01.2023
Ziele für die Teilnahme am Modellprojekt
Aus den Erfahrungen mit den Familien, die sowohl vom Allgemeinen Sozialen Dienst als auch vom Pflegekinderdienst und auch unseren ambulanten Diensten begleitet werden, können wir ableiten, dass die Beratungs- und Unterstützungsbedarfe hinsichtlich psychisch- und suchtbelasteter Eltern höher sind, als sie über ausschließliche Leistungen der Jugendhilfemaßnahmen abzudecken sind.
Daher erfolgt i.d.R. eine Weiterleitung an Sucht- und / oder Erziehungsberatungsstellen, auch an IST-Stellen. Meist ist dies aber nur bedingt ausreichend. Steht eine akute Kindeswohlgefährdung im Raum, werden, zum Schutz der Kinder / Jugendlichen einerseits, andererseits auch der betreuenden ambulanten / stationären Leistungserbringer, aber auch der Mitarbeitenden der Sozialen Dienste, relativ frühzeitig Hilfen zur Erziehung nach §27 ff. SGB VIII eingeleitet.
Eine koordinierende Stelle, so die Vision, kann maßgeblich dazu beitragen, dass adressatengerechte Angebote entwickelt werden, was aufgrund der aktuellen Daten- / und Sachlage, bei den Sozialen Diensten, nicht umsetzbar ist. Es ist, aufgrund der gesamtpolitischen und soziokulturellen Lage, unbedingt erforderlich, so auch das Resümee der AG78, die bereits begonnene konstruktive Vernetzung der öffentlichen Träger Stadt und Kreis Kaiserslautern mit den freien Trägern, den ansässigen Arbeitskreisen und Kooperierenden weiter voranzubringen und zielorientiert zu konzentrieren. Ein wichtiger Baustein ist dabei der Auf- und Ausbau konstruktiver Zusammenarbeit mit dem Pfalzklinikum, Standort Kaiserslautern, v.a. aber mit dem Standort Klingenmünster. Von Seiten der niedergelassenen Kinder- und jugendpsychiatrischen Behandler*innen ist dies ebenfalls ein großes Anliegen, so das Ergebnis eines Austauschtreffens in 2022.
Langfristig können ambulant weiterentwickelte Konzepte dazu beitragen, dass Kinder / Jugendliche / Familien nicht in eine "Jugendhilfe-Karriere-Spirale" geraten, sondern, im Idealfall, präventive Angebote frühzeitig vermitteln, dass Familien über spezielle Angebote angeleitet werden, ihre Kinder eigenständig, selbstwirksam und zukunftsfördernd zu erziehen, über möglichst niederschwellige Angebote.
Bestenfalls findet eine Entkopplung statt hinsichtlich der Problemlagen der Erziehenden und den Bedarfen der zu Erziehenden; meint, dass belastete Sorgeberechtigte eine Versorgung über das Gesundheitswesen erfahren, die Minderjährigen über sozialraumorientierte, niederschwellige Angebote erreicht werden (können), eine Anlaufstelle haben. Eltern werden wieder handlungs- und erziehungsfähig, die Kinder / Jugendlichen können bei ihren Erziehungspersonen verbleiben.
Am Ende könnte über das Gesamtkonzept, neben der Umsetzung der vielschichtigen inhaltlichen Zielsetzungen, eine Absenkung der Kosten der Hilfen zur Erziehung erreicht werden.
Bedarfe erfassen, Sozialräume neu auflegen, Vernetzungsstrukturen pflegen, Angebotsentwicklung mitdenken, Bindeglied sein im Spannungsfeld der unterschiedlichen fachlich orientierten Akteure sein.
Angeregt ist die Ansiedlung der Koordinationsstelle in einem speziellen Fachdienst-Team: Koordinierungsstelle, Netzwerkkoordination, Eingliederungshilfen, in Überlappung mit den Fachdiensten (Netzwerkkoordination, EGH usw.) des Kreisjugendamtes Kaiserslautern, die ihre Kooperationswilligkeit bereits signalisiert haben, sowie den jeweiligen Jugendhilfeplanenden. Einbindung in verschiedentlichen Fachgremien sind bereits angedacht.
Stand des kommunalen Gesamtkonzeptes
| Handlungsfeld | Umsetzungsstand in der Pilotkommune |
| A) Umsetzung eines interdisziplinären Unterstützungs- und Versorgungsrepertoires |
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| B) Steuerung und Planung sowie eine verbindliche Abstimmung der Hilfen und Leistungen zwischen den kommunalen Akteur*innen |
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| C) Lokal-kommunale Netzwerke |
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| D) Sensibilisierung und Qualifizierung von Fachkräften bzw. von Multiplikator*innen/ Öffentlichkeitsarbeit | Die Sensibilisierung von Fachkräften und Multiplikator*innen erfolgt i.d.R. im Austausch der Netzwerke KipsE und PSAK, in Aktionen (jährliche Nacoa-Woche „wirwerdensichtbar2026“), der Kenntnis über Fortbildungs- und weitere Angebote der Suchtberatungsstellen (z. B.: Kind s/Sucht Familie, Kinderfreizeit der Suchtberatungsstelle des Diakonischen Werks, usw.) und den Fachtagen/Netzwerkkonferenzen.
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